Kleine Übersicht über das Hartz-Konzept zur Reform des Arbeitsmarktes

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Wenn Du nicht mehr weiter weist, so gründe einen Arbeitskreis – weiß der Volksmund, und als nach der Reform der Geringfügigkeit und des Betriebsverfassungsrechts der Arbeitsmarkt total versteinerte und Insolvenzen und die Schwarzarbeit boomten wie noch nie, wurde das Scheitern des grünsozialistischen Konzeptes offenbar. Immerhin hat der Bundeskanzler aber die Weisheit besessen, einen Arbeitskreis unter Leitung des VW-Managers Dr. Peter Hartz einzusetzen, die Hartz-Kommission. Jetzt, da deren Arbeit in Gesetze gegossen werden soll, veröffentlicht der BWL-Bote die Umrisse des ursprünglichen Konzeptes, so daß diese später mit den tatsächlichen gesetzlichen Regelungen verglichen werden können, was zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist.

Arbeitsmarktpolitik

Die Arbeitsmarktförderung soll in eine "aktivierende Arbeitsmarktpolitik" umgebaut werden. Hierfür sollen Integrationsmaßnahmen eher an den Bedürfnissen der jeweiligen Arbeitslosen ("Bedarfsträger") ausgerichtet werden – das Arbeitsamt als Servicebetrieb. Reduktion gesetzlicher Restriktionen und Vereinfachung von Vorschriften sollen die Bürokratie abbauen und die Versteinerung des Arbeitsmarktes aufbrechen.

Strategische Ausrichtung

Arbeitsmarkt und Wirtschaftspolitik sollen enger verzahnt werden. Die Neugestaltung der Bundesanstalt für Arbeit ("BA-neu") soll auf präventives Tätigwerden und Beschränkung auf die Kernaufgaben orientiert werden. Aufgaben, die außerhalb der Kernaufgaben liegen, sollen ausgegliedert werden. Die Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie private Arbeitsvermittler und Zeitarbeitsunternehmen soll verbessert und vom ideologischen Ballast der bisherigen Regierungsarbeit befreit werden.

JobCenter

Das Arbeitsamt soll in ein "JobCenter" umgestaltet werden. Der Arbeitslose wird auf einmal als Kunde gesehen – schon alleine eine deutliche Veränderung. Er soll zunächst eine Clearingstelle aufsuchen, die weitere Schritte einleitet. Personal-Serviceagenturen (PSA) unterstützen die Vermittlungsarbeit. Die JobCenter sollen, ganz im Gegensatz zu den bisherigen Gepflogenheiten beim Arbeitsamt, erreichbar sein (sogar am Telefon??) und ein "Kodex guter Kundenpraktiken" soll der Qualitätssicherung dienen.

Familienfreundlichkeit und "Quick-Vermittlung"

Arbeitnehmer sollen die JobCenter künftig schon bei drohender Arbeitslosigkeit, also bei Eintritt der Kündigung informieren. Das soll eine schnellere und effektivere Tätigkeit der Vermittlungsagenturen sicherstellen. Diese soll zudem auf Familiengegebenheiten Rücksicht nehmen, also etwa Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern nicht quer durch die Republik schicken. Die Verantwortung der Leitung der Arbeitsämter soll verstärkt werden und ein Prämien- und Anreizsystem soll die Arbeit der Vermittler verbessern.

Verschärfte Zumutbarkeit

Die Zumutbarkeit von angebotenen Stellen wird hinsichtlich geographischer, funktionaler und sozialer Kriterien "neu formuliert", was wohl heißen soll, verschärft; zugleich soll aber mehr Rücksicht auf Familien genommen werden. Wer eine zumutbare Stelle ablehnt, hat mit schärferen Konsequenzen zu rechnen; andererseits kann ein Arbeitsloser sich aber auch aus persönlichen Gründen aus dem JobCenter abmelden, verliert dadurch aber auch Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Dieser kann aber später wieder aufleben – bis zu fünf Jahre lang.

Jugendliche

Die JobCenter sollen verantwortlich sein, daß alle Jugendlichen in die Bemühungen einbezogen werden. Mehr Ausbildungsberufe sollen entwickelt werden, Begabungen und persönliche Potentiale sollen früher identifiziert und gefördert werden. Wird das endlich eine Abkehr von der gleichmacherischen sozialistischen und elitenfeindlichen Schulpolitik seit den 68er-Jahren? Zudem soll ein Ausbildungszeit-Wertpapier zur Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsstellen eingeführt werden, das zweck- und personengebunden ist und dem Inhaber eine Ausbildung garantieren soll.

Ältere Arbeitnehmer

Diese sollen entweder durch eine Lohnversicherung im Beschäftigungssystem gehalten werden oder durch das sogenannte Bridge-System auf den Übergang in die Rente vorbereitet werden. Die Lohnversicherung soll die bisherige Arbeitslosenversicherung bei Arbeitnehmern ab 55 ersetzen und Lohnrückgänge bei geringerbezahlten Arbeitsplätzen auffangen. Das Bridge-System soll ein vorzeitiges Ausscheiden ab 55 Jahren ermöglichen und in einer kostenneutral berechneten monatlichen Leistung bei Fortführung des Sozialversicherungsschutzes bestehen; es soll angesichts der absehbaren demographischen Entwicklung aber "stufenweise zurückgeführt" werden.

Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

Hierdurch soll insbesondere Verwaltungsaufwand reduziert werden; zugleich ist mit Kürzungen zu rechnen, die insbesondere in einer verschärften Anrechnung von Vermögen und Unterhaltspflichten bestehen. "Arbeitslosengeld I" wird die ursprüngliche Versicherungsleistung; "Arbeitslosengeld II" entspricht der bisherigen Arbeitslosenhilfe, ist bedürftigkeitsorientiert und zeitlich nicht begrenzt. Aus der Sozialhilfe wird ein Sozialgeld. Eine Signaturkarte soll die Verwaltung erleichtern, zentrale Speicherung und Identifikation ermöglichen und Betrug erschweren.

Bonussystem für Unternehmen

Durch freiwillige Beschäftigungsbilanzen sollen Unternehmen ihre soziale Verantwortung zum Ausdruck bringen und Offenlegungen für die Arbeit der JobCenter leisten. Diese Beschäftigungsbilanzen enthalten Daten über im Betrieb vorhandene Qualifikationen, Mobilität, Anteil temporärer Beschäftigter und Flexibilitätskennziffern. Ein Bonussystem bei den betrieblichen Sozialabgaben soll der Anreiz sein.

PersonalServiceAgenturen (PSA)

Diese sollen Arbeitnehmer im Wege der Zeitarbeit in die Unternehmen bringen; das Hartz-Konzept baut dann auf einem "Klebeeffekt", daß "gute" Arbeitnehmer nach der befristeten Zeitarbeit unbefristet übernommen werden. Die PSA sollen mit den JobCentern zusammenarbeiten, zudem aber Coachingmaßnahmen durchführen. Die Beschränkungen des Arbeitnehmer-Überlassungsgesetzes (AÜG) sollen entfallen.

"Ich-AG", "Familien-AG" und Minijobs

Diese ist als "kleine Selbständigkeit" für Einkommen bis 25.000 € pro Jahr gedacht und soll die Vorstufe zu einer vollen Selbständigkeit sein. Sozialversicherungspflichtig soll eine "Ich-AG" Leistungen frei anbieten dürfen; zudem besteht Umsatzsteuerfreiheit (§19 Abs. 1 UStG muß möglicherweise geändert werden, denn er sieht nur eine Grenze von 16.620 € pro Jahr vor). Außerdem wird die Grenze der geringfügigen Beschäftigung von 325 auf 500 € pro Monat angehoben. Dies alles soll auch die Schwarzarbeit wirksam bekämpfen.

Controlling und Steuerung

Innerhalb der Bundesanstalt für Arbeit wird ein neues Dienstrecht eingeführt. Management by Objectives und ein effektives, elektronisch unterstütztes Controlling sollen die Leistungen verbessern.

Neue Landesarbeitsämter

Diese sollen zu Kompetenz-Zentren umgestaltet werden und Hauptansprechpartner für die Unternehmen werden. Sie nehmen eine Art Consultingfunktion wahr und sollen den Weiterbildungsmarkt koordinieren. Die Umgestaltung soll in den neuen Bundesländern beginnen.

Finanzierung der Maßnahmen: Der JobFloater

Das sogenannte JobFloater-Konzept soll die Finanzierung der Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung der Arbeit ersetzen. Es besteht im Kern in einer Darlehensfinanzierung, die den Unternehmen bei Übernahme von Arbeitnehmern nach der Probezeit angeboten werden soll. Im Effekt wird damit den Unternehmen die Einstellung bezahlt – was besonders mit Blick auf die kommenden Kreditrestriktionen durch Basel II interessant sein könnte. Das Hartz-Konzept baut dabei auch auf eine Art Hebelwirkung: vermehrte Einstellungen bringen selbst wieder neue Stellen, die mit den gewährten Darlehen angeschoben werden können.

Die "Profis der Nation"

Im sogenannten "Masterplan" sollen "Profis der Nation" in die Lösung des großen Problems der Arbeitslosigkeit mit einbezogen werden – das Konzept nennt ausdrücklich neben vielen anderen die Politiker, die Unternehmer, die Wissenschaftler, die Geistlichen, die Künstler, Journalisten und viele andere. Wie diese "Allianz der Profis" allerdings konkret aussehen soll, bleibt ein wenig unscharf – was den Verdach begründet, es werden hier nur mit "moral persuasion" versucht.

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Hartz-Bericht, Kurzfassung (825 KB) | Hartz-Bericht, Langfassung (12,6 MB) (externe Links)

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