Die Ministerpensionen und der Gleichheitsgrundsatz

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Die folgende Aufstellung listet die Pensionen, die Mitgieder der derzeitigen rot-grünen Bundesregierung alleine aus ihrer Tätigkeit in der Politik beziehen, d.h., es werden ausschließlich Pensionsansprüche aus Abgeordneten- und Ministerämtern, nicht aber weitere Ansprüche etwa aus Tätigkeiten in Aufsichtsräten oder Vorständen (oder Beraterhonorare!) aufgelistet. Um es also vorneweg ganz klar zu machen: die hier gelisteten Ansprüche wurden in einer Tätigkeit für die Politik erworben, die oft nur wenige Monate (!) dauert, etwa bei Renate Künast. Die Zahlen stammen vom Bund der Steuerzahler und wurden u.a. auch im Focus präsentiert.

Name Funktion Pensionsanspruch
Gerhard Schröder Bundeskanzler 8.303 Euro
Josef Fischer Außenminister 8.301 Euro
Otto Schily Innenminister 7.254 Euro
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin Justizministerin 7.254 Euro
Hans Eichel Finanzminister 11.635 Euro
Dr. Werner Müller Wirtschaftsminister 3.720 Euro
Renate Künast Verbraucherministerin 3.687 Euro
Walter Riester Arbeitsminister 3.720 Euro
Rudolf Scharping Verteidigungsminister (bis zu seinem Rauswurf am 19.07.2002) 8.536 Euro
Dr. Christine Bergmann Familienministerin 5.960 Euro
Ursula Schmidt Gesundheitsministerin 5.109 Euro
Kurt Bodewig Verkehrsminister 2.000 Euro
Jürgen Trittin Umweltminister 5.000 Euro
Edelgard Bulmahn Bildungsministerin 7.008 Euro
Heidemarie Wieczorek-Zeul Entwicklungsministerin 7.254 Euro

Eine ähnliche Liste würde sich auch für Staatssekretäre und "niedere" Dienstgrade aufstellen lassen, doch das würde den hier gegebenen Rahmen sprengen.

Besonders verwerflich finde ich, daß die derzeit (noch?) im Amt befindliche Regierung verdiente Parteikader und Beamte schnell vor der Wahl noch befördert, um ihnen einen vergoldeten Ausstieg im Falle einer Abwahl am 22. September zu verschaffen – eine Praxis, die auch die Vorgängeradministration unter Helmut Kohl gut beherrschte, und die 1998 von der damals neuen rot-grünen Regierung hart kritisiert wurde.

Nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Beamte oder Minister dürften nach dieser Vorschrift keine Vorrechte genießen. Ist es aber ein Vorrecht, wenn ein Pensionsanspruch schon nach ein paar Monaten Ministeramt den Rentenanspruch eines ganzen Arbeitnehmerlebens �bersteigt, und der Beamte hierf�r noch nicht einmal einen einzigen Cent in eine Rentenversicherung eingezahlt hat? Jeder mag das nach Lektüre der vorstehenden Liste für sich selbst entscheiden…

Aktuell zum Thema: Quelle der oben präsentierten Daten auf Focus Finanzen (externer Link) | Die Rentenversicherung ein Kettenbrief? (BWL-Bote)

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