Kreditkartenzahlung im Fernabsatz: Schwerer Schlag für den e-Commerce

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Mit Urteil vom 16. April 2002 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß Kreditkartenfirmen für das Risiko des Zahlungsausfalles haften (Aktenzeichen: XI ZR 375/00). Als Folge wurden mit Wirkung ab 1. Juli dieses Jahres den Händlern massenhaft die Kreditkartenverträge gekündigt, weil die Inkassofirmen nicht zur Übernahme dieses Risikos bereit sind – vielfach eine existenzbedrohende Katatsrophe. Für den e-Commerce ein schwerer Schlag, doch möglicherweise auch der Keim zu einem endgültigen Durchbruch zeitgemäßerer Zahlungssysteme.

Die bisherige Lage

Bislang mußte ein Händler mit einem Kreditkartendienstleister ein Vertragsverhältnis eingehen, daß der Kreditkartendienstleister die aus Kreditkartenkäufen entstandenen Forderungen des Händlers gegen Kunden ankaufte und von den Kunden einzog. Hierfür wurde eine Provision berechnet, zuletzt knapp 4% bei Käufen, bei denen die Kreditkarte von einem Kunden persönlich vorgelegt wurde, und ca. 10% im sogenannten Fernabsatz, d.h., wenn der Kunde seine Kreditkartennummer nur angab aber die Karte nicht persönlich vorzeigen konnte, also z.B. im Versandhandel. Das mit diesem Geschäft verbundene Risiko trug bislang der Händler, d.h., die Kreditkartenfirma zahlte Summen nicht aus, die von Kunden nicht gezahlt wurden – etwa weil diese die Rechtmäßigkeit des Kreditkartenkaufes bestritten, und zwar obwohl eine recht heftige Provision verlangt wurde und Zahlungsziele bis zu 6 Monate üblich sind, d.h., der Händler erhält die Auszahlung des Kreditkartendienstleisters erst bis zu 6 Monate (!) nach dem Kauf des Kunden.

Die Neuregelung des BGH

Im Kern besagt das genannte Urteil, daß der Kreditkartendienstleister auch für das Zahlungsrisiko aufkommen muß. Die verlangte Provision müsse also eine Delkredereprovision sein. Bei Mißbrauch werden also nicht mehr die Händler, sondern die Kreditkartendienstleister zur Kasse gebeten – und das sind die nicht bereit zu tragen, denn der Kreditkartenbetrug ist in den letzten Jahren in der Anonymität des Internets regelrecht explodiert.

Die unmittelbaren Folgen

Für bestimmte Branchen kann das geradezu katastrophale Folgen haben, denn bestimmte, insbesondere eher wertintensive Güter werden vorwiegend im Rahmen von Kreditkartengeschäften vertrieben. Der Handel mit solchen Waren dürfte nach dem 30. Juni regelrecht zusammenbrechen. Der Kreditkarten-Dienstleister B+S Card Services GmbH hat daher Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen den Freiheitsgrundsatz des Art. 2 Abs. 1 GG und den Grundsatz der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG gestellt. Ob einer solchen Aktion aber in einem Land Erfolg beschieden ist, das die Berufsfreiheit so gering achtet wie Deutschland und strenggenommen nichteinmal eine Verfassung besitzt (vgl. Art. 146 GG), sei dahingestellt. Doch in der unmittelbaren Krise steckt schon der Keim einer Neuentwicklung, die dem e-Commerce endlich aufhelfen könnte.

Lange überfällige Neuerungen

Schon immer galten Kreditkartenzahlungen als Sicherheitsrisiko, denn schon die Kartennummer und das Verfallsdatum der Karte taugen für Totalfälschungen oder betrügerische Bestellungen. Es wundert daher nicht, daß ein schwunghafter Handel mit echten Kreditkartendaten entstanden ist. Auch Systeme wie "verified by Visa", bei denen die Gültigkeit der Kreditkartendaten durch eine zusätzliche Passworteingabe geprüft wird, taugen langfristig nicht, denn die Anforderungen haben sich verändert: waren Kreditkarten ursprünglich als Zahlungsmittel der Betuchten positioniert, braucht der e-Commerce Zahlungssysteme für viele Kleinzahlungen, also Micro-Payment Systeme, und das möglichst mobil und überall verfügbar. Derzeit aber übersteigen die Buchungsgebühren der Kreditkartenfirma aber bei Klein- und Kleinsttransaktionen oft den Wert der eigentlichen Ware oder Leistung: etwas grundsätzlich Neues muß also her.

Anforderungen an ein Zahlungssystem im e-Commerce

Es kann also vermutet werden, daß dies nicht das letzte Wort ist. Ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel im Zahlungsverkehr muß her, und das schnell. Möglicherweise führt die aktuelle Lage endlich zur Entwicklung neuer Zahlungssysteme mir geringerem Betrugs- und damit Zahlungsausfallrisiko, was dem e-Commerce und damit der Gesamtwirtschaft etwas auf die Beine helfen könnte. Folgende Anforderungen werden dabei an ein Micro Payment System gestellt, will es sich am Markt durchsetzen:

  • Technische Sicherheit: Da die Zahlung elektronisch erfolgt, muß sie vor technischen Störungen sicher sein. Dies umfaßt sowohl die Transaktionssicherheit des eigentlichen Vorganges bei Abstürzen oder ähnlichen Problemen insbesondere in der Datenbank als auch die Sicherheit vor Einsichtnahme oder Manipulation durch Dritte (Datenschutz). Dies ist insbesondere auch ein Problem der Kryptographie und der Anwendung von Signaturen. Das Signaturgesetz schafft hierfür den rechtlichen Rahmen.
  • Technische Einfachheit: Die praktische Erfahrung zeigt, daß die wenigsten Anwender wirklich über ihren Computer bescheid wissen und schon die ordentliche Formatierung einer Word-Tabelle stellt viele vor unlösbare Probleme. Die immer noch relativ geringe Verbreitung von Programmen wie PGP hat u.a. in der relativ komplexen Installation und Anwendung ihre Ursache. Ein Micro Payment System sollte also möglichst ohne Installation- und Konfigurationsprobleme auskommen. Da in Browsern und EMail-Clients aber immer wieder Sicherheitslücken groß wie Scheunentore entdeckt werden, ist diese Forderung schwer zu erfüllen.
  • Gebühren: Traditionelle Transaktionen etwa per Kreditkarte oder per Lastschrift verursachen Gebühren, die bei Micro Payments i.d.R. den Wert der eigentlichen Zahlung übersteigen. Ein wirklich brauchbares Micro Payment System muß daher so günstig sein, daß der Anteil der Gebühren auch an kleinsten gezahlten Geldbeträgen, der als ein Zins betrachtet werden kann, im Rahmen normaler Zinsen bleibt, so daß das System für seine Nutzer attraktiv erscheint.
  • Anonymität: Viele Dienste werden nur in Anspruch genommen (und sogleich bezahlt), wenn der Kunde seine Identität nicht preisgeben muß. Das ist in Zeiten immer totalerer staatlicher Überwachung unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung der wahrscheinlich bedeutendste Faktor.

Im Prinzup alles state of the art, mit verfügbarer Technologie und vermutlich schon vor flächendeckender Einführung der UMTS-Netze durchführbar. Es muß nur endlich einer machen. Mal sehen, was da bald auf uns zukommt…

Ein Hinweis in eigener Sache

Der oben dargestellte Sachverhalt dürfte übrigens der Grund dafür sein, daß auch mir mehrere Kreditkartendienstleister einen Vertrag verweigert haben. Die BWL CD ist aber weiterhin zu haben – doch nur gegen Banklastschrift oder Überweisung. Für Kunden in Österreich, die oft Bankgebühren von 10 bis 15 Euro (!) zu tragen haben, kann ich aber kurzfristig keine Lösung anbieten – leider.

Links zum Thema

Verfassungsbeschwerde der B+S Card Service GmbH | Einseitige Kündigung der Kreditkartenverträge | Verified by Visa (alles externe Links)

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