BAföG
"Ohne Moos nix los." - das erfahren besonders die Studenten derzeit am eigenen Leib. Die bisherige finanzielle Engpasssituation der Studierenden wird durch politische Diskussionen über Studiengebühren u.ä. weiter verschärft. Das für viele Studenten lebenswichtige und existenzsichernde BAföG könnte dann noch knapper werden und ein Studium für Leute aus weniger gut betuchten Verhältnissen nahezu unmöglich machen. Sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, steht jedem für die Zeit eines Studiums das BAföG zu. Die folgende Zusammenfassung wurde von studis-online.de zur Verfügung gestellt.
BAföG Rechner
| Unser BAföG Rechner |
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Der BAfög Rechner wird von der Firma Datagroup bereitgestellt. Hier geht´s zum BAfög Rechner. |
Bekomme ich BAföG?
Eine kurze Einführung
Das BAföG (BundesAusbildungsförderungsGesetz) soll - so war jedenfalls die Intention bei der Einrichtung in den 70er Jahren - Menschen, deren Elternhaus ein Studium (bzw. in Ausnahmefällen den Schulbesuch ab der 10. Klasse) nicht (ausreichend) finanzieren kann, unter die Arme greifen.
Mit der kleinen BAföG-Reform 2001 waren die Förder- und Freibeträge deutlich angehoben worden und die Schuldenlast begrenzt worden. Diese erfreuliche Entwicklung hielt leider nicht weiter an. Erst im August bzw. Oktober 2008, also sieben Jahre später, wird es wieder zu einer Anpassung der BAföG-Bedarfssätze (und der Freibeträge auf Einkommen der Eltern und des Antragstellers selbst) kommen. In diesem Zuge gibt es - teilweise schon ab Januar 2008 - einige weitere Änderungen im Rahmen des 22. BAföG-Änderungsgesetzes http://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-709-bafoeg-rechner.php u.a. die Einführung eines Kinderbetreuungszuschlages http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/kinderbetreungszuschlag.php
| Habe ich dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch? |
| Folgende Fragen sind zu klären ... falls die Hinweise für den eigenen Fall nicht ausreichen, den Detail-Artikel lesen (alle Fragen sind anklickbar, auch in den folgenden Tabellen)! |
| 1 |
Förderungsfähigkeit der angestrebten Ausbildung? |
Studium an Hochschule (Uni, FH, PH etc.): Grundständige Studiengänge ja. Bei Schulen von verschiedenen Details abhängig. Im Zweifel in der Verwaltung der Ausbildungsstätte nachfragen. |
| 2 |
Staatsangehörigkeit? |
Nicht-Deutsche sind nur unter bestimmten Voraussetzungen förderungsfähig. |
| 3 |
Alter? |
Problematisch wird es bei Beginn des Ausbildungsabschnittes mit über 30. |
| 4 |
Erst- oder Zweitausbildung? Wichtig: Relevant sind nur (abgeschlossene) Ausbildungen, die nach dem BAföG gefördert werden können! |
Eine Zweitausbildung wird nur ausnahmsweise gefördert; mögliche Auswirkungen auf die Förderungsart beachten! |
| 5 |
Andere Ausbildung nach Ausbildungsabbruch oder Fachrichtungswechsel? |
Eine Weiterförderung ist möglich (evt. muss Begründung vorgelegt werden), wenn der Abbruch oder Wechsel spätestens nach dem 3. Fachsemester aus den gesetzlich anerkannten Gründen erfolgt. Auswirkungen auf die Förderungsart beachten! |
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| Wieviel BAföG könnte ich maximal bekommen? |
| Was ist der BAföG-Bedarf? |
Hat man grundsätzlich Anrecht auf BAföG, bestimmt das Amt zunächst den sogenannten Bedarf. Dieser ist die Grundlage für die weitere Berechnung des BAföG-Anspruchs. Unter anderem spielt eine Rolle, ob man bei den Eltern wohnt oder zur Miete (und wieviel Miete man zahlt). Aber auch die Art der Ausbildung spielt eine sehr entscheidende Rolle! |
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| Wieviel BAföG bekomme ich tatsächlich? |
| Kann ich meinen BAföG-Anspruch berechnen? |
Zumindest abschätzen kann man es - mit unserem BAföG-Rechner. Der Rechner fragt alle relevanten Daten ab. Zunächst wird der schon erwähnte "Bedarf" ermittelt. Davon wird dann meist einiges abgezogen. Entscheidende Parameter (es gibt noch weitere!) für die Höhe der Abzüge sind das Einkommen der Eltern in Zusammenhang mit der Anzahl von Geschwistern (außer bei elternunabhängigem BAföG) und das eigene Einkommen und Vermögen des/der Antragstellers/in.
Gibt es eine Differenz zum BAföG-Bedarf, so muss diese in der Regel von den Eltern bezahlt werden. Weigern sie sich, kann ein Antrag auf Vorausleistungen gestellt werden. |
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| Wie komme ich nun an das BAföG? Und was muss ich noch gleich oder in Zukunft beachten? |
| Was muss ich tun? |
Einen BAföG-Antrag stellen! Für nähere Hinweise zur Antragstellung, welche Formulare dazu gebraucht werden und was dabei zu beachten ist, bitte den ausführlichen Artikel lesen! |
| Wo stelle ich den Antrag? |
Bei einem Studium ist i.a. das BAföG-Amt am Ort der (nächsten) Universität zuständig . Bei SchülerInnen ist i.a. das Amt für Ausbildungsförderung bei der Stadt/Ortsverwaltung zuständig. |
| Wann muss ich Studienleistungen vorweisen? (nur für Studierende relevant) |
Bei einem Studium ist in der Regel nach 4 Semestern nachzuweisen, dass man im Studium nicht hinterherhinkt - kann man dies nicht, wird das BAföG gestrichen (außer man kann BAföG-anerkannte Verzögerungsgründe nachweisen). Stellt man erstmalig nach 4 Semestern einen BAföG-Antrag, muss man ebenfalls einen ausreichenden Leistungsstand nachweisen. |
| Wie lange kann ich BAföG bekommen? |
Schüler-BAföG wird bis zum Ausbildungsabschluss gezahlt (allerdings darf man so gut wie nicht unentschuldigt der Schule fernbleiben!). Bei Studierenden richtet sich die Dauer der Förderung nach der Regelstudienzeit. Eine längere Förderung ist ausnahmsweise möglich. |
| Kann ich auch im Ausland BAföG erhalten? |
Ja. Allerdings i.a. höchstens ein Jahr, nach einjährigem Studium in Deutschland in der EU auch länger. Sehr frühzeitige Antragstellung notwendig. |
| Muss ich später was zurückzahlen? |
Das BAföG ist für Studierende zur Hälfte ein Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden), die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, dass später (i.a. fünf Jahre nach der letzten BAföG-Rate) zurückgezahlt werden muss. Es gibt allerdings einige Situationen (bei längerem Studium oder nach Fachwechsel), bei denen BAföG zeitweise nur noch als Bankdarlehen gewährt wird (dieses ist vollständig und mit Zinsen zurückzuzahlen).
Für Schüler ist die BAföG-Förderung in fast allen Fällen ein Vollzuschuss, d.h. es muss nichts zurückgezahlt werden. |
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Weitere Fragen?
Immer noch ratlos? Vielleicht wurde die Frage schon im BAföG-Forum gestellt und beantwortet. Bei Bedarf können auch eigene Beiträge verfasst werden. Und Meinungen und Diskussionsbeiträge zum BAföG sind auch jederzeit erwüscht.
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Dieser Service wird präsentiert von 
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| Hier erfährst du mehr zum Thema BAföG | |  | | BAföG-Rechner, Formulare, Gesetze zur Ausbildungsförderung, Beispiele u.v.a.m. Mehr dazu unter: bafoeg-forum.de | | | |  | | Sehr umfassende Seite zum Thema BAföG und allem was ein Student sonst noch wissen muss. Mehr dazu unter: bafoeg-rechner.de | | | |  | | Dokumentation mit vielen Beispielen zum Thema BAfög und Stipendium. TIPP: Unter 0800 / 2236341 kannst du kostenlos Informationen zum Thema BAföG erhalten. Mehr dazu unter: bmbf.de | | | |  | | Auf dieser Seite findet Ihr alle Studentenwerke, Adressen, Informationen zum BAföG, BAföG - Anträge, eine Suchmaschine für alle Ämter für Ausbildungsförderung in Deutschland uvm. Mehr dazu unter: studentenwerke.de | | | |  | | Mit diesem Onlinerechner kannst du deinen BAföG-Rückzahlungsbetrag ermitteln. Sehr empfehlenswert, denn bei der Rückzahlung kann man unter bestimmten Bedingungen eine Menge Geld sparen. Mehr dazu unter: bafoegrueckzahlungsrechner.de | | | |  | | Auf dieser Seite findest du nicht nur BAföG Informationen, sondern auch Hilfe zum Thema Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Arbeitslosengeld I, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, News zu Sozialleistungen, Forum Sozialleistungen sowie Unterhalt, Hartz IV und Arbeitslosengeld II. Mehr dazu unter: sozialleistungen.info | |
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